Entscheidung Bundesverwaltungsgericht 'Fürther Verschwenk'
München, 16.10.2014Bayerns Innen- und Verkehrsminister Joachim Herrmann: Spitzengespräch nach Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zum 'Fürther Verschwenk' notwendig - Weiteres Vorgehen offen abklären - Aufkommensstärkster S-Bahn-Ast im Nürnberger Netz
+++ Bayerns Innen- und Verkehrsminister Joachim Herrmann hält es nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zum sogenannten 'Fürther Verschwenk' für notwendig, in einem Spitzengespräch mit der Deutschen Bahn, der Bayerischen Eisenbahngesellschaft und dem Verkehrsverbund Großraum Nürnberg in der kommenden Woche das weitere Vorgehen beim mehrgleisigen Ausbau der S-Bahn zwischen Nürnberg-Fürth-Erlangen-Forchheim und Bamberg zu diskutieren. In die Entscheidungsfindung werde selbstverständlich auch die Stadt einbeziehen. Herrmann: "Wir müssen offen abklären, wie angesichts der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts die Planungen für den mehrgleisigen Ausbau gerade auf der nachfragestärksten Strecke in der Städteachse fortgesetzt werden können." +++
Das Bundesverwaltungsgericht hat heute den Eilanträgen der Stadt Fürth, eines Umweltverbandes und mehreren privater Grundstückseigentümer gegen die sofortige Vollziehbarkeit des Planfeststellungsbeschlusses des Eisenbahnbundesamtes für den Abschnitt 16 Fürth Nord der Ausbaustrecke Nürnberg-Ebensfeld stattgegeben, soweit die S-Bahn zur Erschließung der Ortsteile Steinach (Stadt Fürth) und Schmalau (Stadt Nürnberg) auf einer eigenen, von der Bestandsstrecke nach Osten abschwenkenden Trasse errichtet werden soll. Herrmann sagte, die Entscheidung habe weitreichende Auswirkungen auf Betriebskonzepte der Zukunft. "Ohne den Fürther Verschwenk sind die verkehrspolitischen Zielsetzungen eines 20-Minuten-Takts im Nürnberger S-Bahnnetz derzeit nicht umsetzbar. Das wäre aber für die Akzeptanz des öffentlichen Nahverkehrs von herausragender Bedeutung."
Nach den Worten Herrmanns handelt es sich bei dem Abschnitt Nürnberg-Fürth-Erlangen-Forchheim-Bamberg um den aufkommensstärksten S-Bahn-Ast im Nürnberger S-Bahnnetz. Mit einer Querschnittsbelastung von mehr als 12.000 Reisenden pro Tag käme es schon heute zu Kapazitätsproblemen. Ein nachfragegerechtes Verkehrsangebot setzt einen Ausbau der Strecke voraus. Ohne den viergleisigen Ausbau zwischen Erlangen und Forchheim sei mit Inbetriebnahme der Fernverkehrsachse Nürnberg – Erfurt Ende 2017 auch das derzeitige Betriebskonzept der S-Bahn in Frage gestellt.
Herrmann: "Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts hat gravierende Auswirkungen auf das Verkehrsgeschehen im Schienenpersonennahverkehr Nürnbergs und Umgebung. Wir müssen rasch klären, wie es unter diesen Gesichtspunkten weitergehen kann."