Ausweisung des Kemptener Salafisten Erhan A.
München, 21.04.2015Bayerns Innenminister Joachim Herrmann begrüßt Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg zur Ausweisung des Kemptener Salafisten Erhan A.: Wer für seine Glaubensüberzeugung sogar seine Familie umbringen würde, hat bei uns nichts verloren - Konsequentes Handeln des Staates bestätigt
+++ Bayerns Innenminister Joachim Herrmann begrüßte die heutige Entscheidung des Verwaltungsgerichts Augsburg, das die Ausweisung des radikalen Islamisten Erhan A. durch die Regierung von Oberbayern für rechtmäßig befand. Herrmann sieht das konsequente Vorgehen bayerischer Behörden dadurch bestätigt: "Jemand, der für seinen islamistischen Fanatismus sogar seine eigenen Eltern umbringen würde, hat bei uns in Deutschland absolut nichts verloren.“ +++
Die Regierung von Oberbayern hatte in Zusammenarbeit mit anderen bayerischen Behörden den türkischen Staatsangehörigen und Kemptener Salafisten Erhan A. am 17. Oktober 2014 aus der Bundesrepublik Deutschland ausgewiesen und in die Türkei abgeschoben. Dagegen hatte Erhan A. geklagt. Das Verwaltungsgericht Augsburg gab heute dem beklagten Freistaat Bayern in vollem Umfang Recht. Erhan A. hatte in aller Öffentlichkeit die Gräueltaten der Terrormiliz Islamischer Staat gutgeheißen, sah das Köpfen von Journalisten als gerechtfertigt an und würde nach eigenen Angaben nicht einmal davor zurückschrecken, seine eigene Familie zu töten, wenn sie sich nicht an die islamischen Gesetze halte. „So jemand hat bei uns letztlich nichts verloren", zeigte sich Herrmann überzeugt. Die Ausweisungsverfügung wegen Unterstützung der Terrororganisation 'Islamischer Staat' und Gefährdung der freiheitlich demokratischen Grundordnung gilt bis 17.10.2021. Auch nach seiner Ausweisung veröffentlichte Erhan A. radikales Gedankengut im Internet.