Zweckentfremdung von Wohnraum
München, 07.07.2016Bayerns Innen- und Bauminister Joachim Herrmann: Innenministerium prüft Verlängerung des Gesetzes über die Zweckentfremdung von Wohnraum
+++ Gemeinden mit Mangel an Wohnraum sollen nach dem Willen von Bayerns Innen- und Bauminister Joachim Herrmann auch künftig mit eigenen Satzungen dafür Sorge tragen können, dass Wohnraum dem Wohnungsmarkt nicht dauerhaft entzogen wird. Nach Angaben Herrmanns prüft das Innenministerium derzeit, das aktuelle Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum über den 30. Juni 2017 hinaus unbefristet zu verlängern: „Wir prüfen derzeit den Anpassungs- und Änderungsbedarf und stehen dabei auch in engem Kontakt mit der Landeshauptstadt München“, sagte Herrmann zu den jüngsten Forderungen nach einer Verschärfung des Gesetzes. +++
Mit entsprechenden kommunalen Satzungen, sog. Zweckentfremdungssatzungen, können Gemeinden dafür sorgen, dass Wohnungen nicht gänzlich dem normalen Mietwohnungsmarkt entzogen werden, beispielsweise durch wiederholte Vermietung an Touristen oder durch Nutzung als Gewerberaum. Der bayerische Innenminister forderte erneut andere Städte und Gemeinden in Bayern auf, dem Beispiel der Landeshauptstadt München zu folgen und entsprechende Satzungen zu erlassen: „Dazu soll es auch künftig eine gesetzliche Grundlage geben", so Herrmann. Geprüft werde aktuell auch eine Anhebung des Bußgeldrahmens bei Verstößen von derzeit 50.000 Euro auf 100.000 Euro. Erleichterungen beim Vollzug des Zweckentfremdungsrechts könnten die Gemeinden zum Beispiel über weitere spezielle Auskunftsrechte erhalten oder durch Sanktionen, wenn Mitwirkungspflichten verletzt werden. Herrmann: „Ungenehmigte Vermietungen von Wohnungen, etwa an sogenannte Medizintouristen, sind nicht hinnehmbar, da hier dem Mietmarkt gezielt Wohnraum entzogen wird. Wir setzen hier auch auf konsequenten Vollzug durch die Landeshauptstadt München.“