Urteil des Bundesgerichtshofs zu Augsburger Polizistenmord
München, 15.02.2016Bayerns Innenminister Joachim Herrmann begrüßt Urteil des Bundesgerichtshofs zu Augsburger Polizistenmord: Beide Täter haben nun gerechte Strafe erhalten
+++ Vier Jahre nach dem Mord an dem Augsburger Polizisten Mathias Vieth hat nun der Bundesgerichtshof abschließend geurteilt. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann begrüßte die Entscheidung des Bundesgerichtshofs, die Revision des zweiten wegen Mordes verurteilten Mannes, Raimund M., zurückzuweisen: „Beide Täter haben nun ihre gerechte Strafen erhalten. Meine Gedanken sind bei den Hinterbliebenen von Mathias Vieth. Sie können nun hoffentlich ein Stück Frieden finden.“ Mathias Vieth habe sein Leben für die Sicherheit und das Wohl unserer Bürgerinnen und Bürger geopfert. „Das werden wir ihm nie vergessen", so Herrmann. Ein ehrendes Andenken bewahrt Matthias Vieth insbesondere eine Gedenktafel im Innenministerium am Münchner Odeonsplatz. +++
Das Landgericht Augsburg hatte am 27. Februar 2014 und 5. März 2015 die Täter, ein Brüderpaar, wegen des Mordes an Mathias Vieth zu lebenslanger Haft verurteilt und dabei die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Für den einen der beiden Brüder hatte das Landgericht Sicherungsverwahrung angeordnet, was der BGH bereits bestätigt hatte. Für den an Parkinson erkrankten zweiten Täter, den heute 62 Jahre alten Raimund M., ist eine Entlassung nach 15 Jahren ausgeschlossen. Herrmann dankte nochmals Kriminalpolizei und Ermittlungsbehörden für ihre konsequente und erfolgreiche Arbeit: „Sie ermöglichte die rasche Festnahme der Täter und die überzeugende Beweisführung im Strafprozess."