Sammelabschiebung des Bundes nach Kabul
München, 15.08.2018Sammelabschiebung des Bundes von München nach Kabul: 46 abgelehnte afghanische Asylbewerber müssen Deutschland verlassen - Sieben Straftäter unter den 25 Abgeschobenen aus Bayern - Bayerns Innenminister Joachim Herrmann: Konsequente Durchsetzung der Ausreisepflicht - Jeder Einzelfall nochmals geprüft - Abschiebung von Straftätern hat Priorität
+++ Gestern Abend gegen 23:47 Uhr startete vom Flughafen München aus ein vom Bundesinnenministerium organisierter Sammelcharter mit insgesamt 46 abgelehnten afghanischen Asylbewerbern an Bord nach Kabul. Die afghanischen Männer mussten Deutschland verlassen, nachdem das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ihren Asylantrag abgelehnt hat. 25 der Abgeschobenen hielten sich zuletzt in Bayern auf. Unter diesen befanden sich sieben rechtskräftig verurteilte Straftäter, zwei Personen haben hartnäckig ihre Mitwirkung an der Identitätsfeststellung verweigert. Die verurteilten Rechtsbrecher hatten sich unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung, Diebstahl mit Waffen, Bedrohung, Drogendelikten und Nötigung strafbar gemacht. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann betonte: „Wer vollziehbar ausreisepflichtig ist und Straftaten in Deutschland begangen hat, stellt hier ein Sicherheitsrisiko dar. Seine Abschiebung hat daher Priorität.“ +++
Herrmann wies gleichzeitig auch darauf hin, dass derzeit weder ein generelles Abschiebungshindernis nach Afghanistan, noch eine Beschränkung auf bestimmte Personengruppen besteht. So habe die Bundesregierung nach Bewertung des vom Auswärtigen Amt vorgelegten, aktualisierten Lageberichts für Afghanistan die Einschränkungen für Abschiebungen auf die drei Personengruppen Straftäter, Gefährder und hartnäckigen Identitätsverweigerer, aufgehoben. Hierauf habe auch die Bundeskanzlerin am 6. Juni 2018 im Plenum des Deutschen Bundestages ausdrücklich hingewiesen. Der Bayerische Landtag habe sich in seinem Beschluss vom 26. Juni 2018 dieser Bewertung der Bundesregierung ausdrücklich angeschlossen und begrüßt, dass nunmehr aufgrund des aktuellen Lageberichts des Auswärtigen Amtes die Beschränkungen bei Rückführungen nach Afghanistan nicht mehr gelten.
Kommt das BAMF – zumeist bestätigt durch Entscheidungen der Verwaltungsgerichte – zu dem Ergebnis, dass jemand in seinem Heimatland nicht verfolgt wurde, liegen regelmäßig auch keine individuellen Gründe vor, die einer Abschiebung entgegenstehen. In solchen Fällen muss die Ausreisepflicht laut Herrmann konsequent durchsetzt werden. Der Minister: „Zum Rechtsstaat gehört auch, dass die Umstände des Einzelfalls nicht aus dem Blick geraten dürfen.“ Um allen Einzelfällen gerecht zu werden, hatte Herrmann daher das Landesamt für Asyl und Rückführungen gebeten, vor dem Flug nach Kabul jeden bayerischen Fall in enger Abstimmung mit den zuständigen Ausländerbehörden nochmals zu prüfen. „Die Behörden haben dabei ein besonderes Augenmerk auf Menschen gelegt, die bereits gut integriert sind, weil sie etwa einen Arbeitsplatz haben. Entsprechende Fälle haben sie nach Maßgabe des geltenden Ausländerrechts nochmals einzeln auf den Prüfstand gestellt“, so der Minister. Offene Petitionen an den Bayerischen Landtag, bis zu deren Ergebnis eine Abschiebung je nach konkreter Fallgestaltung zurückgestellt werden kann, habe es laut Herrmann in keinem der Fälle gegeben.
Einschließlich der gestrigen Sammelabschiebung wurden dieses Jahr insgesamt 117 abgelehnte afghanische Asylbewerber aus Bayern in ihr Heimatland abgeschoben. Zum 30. Juni 2018 waren außerdem 469 Afghanen, meist nach Erhalt eines entsprechenden Ablehnungsbescheids des BAMF und der Aufforderung, Deutschland zu verlassen, von Bayern aus freiwillig ausgereist.