Integrationsminister Joachim Herrmann dankt bisheriger Integrationsbeauftragter Mechthilde Wittmann - Vertrauensvolle Zusammenarbeit soll mit Gudrun Brendel-Fischer nahtlos fortgesetzt werden
München, 05.12.2018Innen- und Integrationsminister Joachim Herrmann dankt bisheriger Integrationsbeauftragter Mechthilde Wittmann - Gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit soll mit Gudrun Brendel-Fischer nahtlos fortgesetzt werden
+++ Bayerns Innen- und Integrationsminister Joachim Herrmann hat der bisherigen Integrationsbeauftragten der Bayerischen Staatsregierung, Mechthilde Wittmann, heute für die gute und vertrauenvolle Zusammenarbeit gedankt. „Wir wollen, dass Einheimische und Zugewanderte in Bayern friedlich und gut zusammenleben. Das gelingt nur durch Integration. Mechthilde Wittmann hat sich dieser enorm wichtigen Aufgabe mit viel Engagement und Bürgernähe angommen“, so Herrmann mit Blick auf den Tätigkeitsbericht 2013-2018, den Wittmann heute offiziell an Herrmann überreicht hat. Ihre Nachfolge tritt die Landtagsabgeordnete Gudrun Brendel-Fischer an, die der Ministerrat kommissarisch zur Integrationsbeauftragten ernannt hat. Herrmann: „Wir haben bei der Integration in den nächsten Jahren große Herausforderungen zu meistern. Ich freue mich daher darauf, die bisherige gute Zusammenarbeit nun mit Gudrun Brendel-Fischer nahtlos fortzusetzen.“ +++
Das Amt des Integrationsbeauftragten der Bayerischen Staatsregierung wurde Ende 2008 durch Kabinettsbeschluss eingerichtet. Stellung und Aufgaben sind im Bayerischen Integrationsgesetz geregelt, das der Bayerische Landtag im Dezember 2016 verabschiedet hat.
Ende November hat der Ministerrat den Entwurf des Gesetzes über die Beauftragten der Staatsregierung beschlossen. Mit dem Gesetz wird eine gesetzliche Grundlage für die künftige Arbeit der Beauftragten als Berater der Staatsregierung und direkte Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger in besonderen Politikbereichen geschaffen. Das Gesetz sieht eine Ernennung von bis zu sieben Beauftragten vor. Sie werden auf Beschluss des Ministerrats ernannt und vom Ministerpräsidenten namens der Staatsregierung bestellt.
Die Beauftragten sind zusätzliche direkte Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger und entwickeln im Austausch mit den Staatsministerien Vorschläge, wie Probleme gelöst werden können. Sie sollen außerdem bei allen Gesetzes-, Verordnungs- und sonstigen wichtigen Vorhaben der Staatsregierung angehört werden. In regelmäßigen Tätigkeitsberichten sollen die Beauftragten ihre Arbeit im Ministerrat und im Landtag vorstellen.