Ausschluss der NPD von der staatlichen Parteienfinanzierung
München, 19.07.2019Innenminister Joachim Herrmann begrüßt Antrag von Bundesrat, Bundestag und Bundesregierung auf Ausschluss der NPD von der staatlichen Parteienfinanzierung
+++ Bayerns Innenminister Joachim Herrmann hat den heutigen Antrag von Bundesrat, Bundestag und Bundesregierung beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe auf Ausschluss der NPD von der staatlichen Parteienfinanzierung begrüßt. "Die NPD verfolgt seit vielen Jahren erwiesenermaßen verfassungsfeindliche Ziele. Wir dürfen es nicht hinnehmen, dass Verfassungsfeinde mit Steuergeldern finanziert werden", sagte Herrmann. Die Möglichkeit zum Ausschluss verfassungsfeindlicher Parteien von der Parteienfinanzierung wurde erst im Juli 2017 durch eine Ergänzung von Artikel 21 Absatz 3 des Grundgesetzes geschaffen. Der Bundesrat hatte daraufhin im Februar 2018 eine entsprechende Antragstellung beim Bundesverfassungsgericht beschlossen. Herrmann fordert bereits seit Jahren, der NPD finanzielle Zuwendungen zu streichen. +++
In der 150-seitigen Antragsschrift belegen die Prozessbevollmächtigten, dass die NPD weiterhin planvoll das Ziel verfolgt, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beseitigen. Damit sind aus Sicht der Antragsteller die Voraussetzungen für einen Ausschluss von der staatlichen Parteienfinanzierung nach Artikel 21 Absatz 3 Grundgesetz erfüllt. Durch einen solchen Ausschluss würden der NPD zugleich die parteienspezifischen Steuerprivilegien aberkannt.