Herrmann: Landtag beschließt Kommunalrechtsnovelle 2023
München, 19.07.2023Landtag beschließt Kommunalrechtsnovelle 2023 - Innenminister Joachim Herrmann: Kommunale Ämter attraktiver und familienfreundlicher - Wegfall der Altersgrenze für hauptamtliche Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie Landrätinnen und Landräte
+++ Der Bayerische Landtag hat heute in Zweiter Lesung das Gesetz zur Änderung des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes und anderer Rechtsvorschriften beschlossen. "Mit der neuen Regelungslage passen wir das Kommunalrecht aktuellen praktischen Bedürfnissen an, machen kommunale Ämter attraktiver und familienfreundlicher, insbesondere auch für Frauen", so das Fazit von Bayerns Innen- und Kommunalminister Joachim Herrmann. Kommunen können künftig ihren Gremienmitgliedern mandatsbedingte Kosten für die Betreuung von Angehörigen erstatten. Dies trage auch zu einer besseren Vereinbarkeit von Familie und ehrenamtlichem kommunalen Mandat bei. Zudem fällt die bisherige Höchstaltersgrenze für hauptamtliche Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie Landrätinnen und Landräte ab dem 1. Januar 2024 weg. "Eine starre Altersgrenze passt nicht mehr in unsere heutige Zeit. Künftig zählt alleine der Wählerwille", so Herrmann. +++
Zu den weiteren Änderungen sagt Herrmann: "Da die Anforderungen an kommunale Ämter in den letzten Jahren merklich gestiegen sind, haben wir die Schwelle, ab der ein Bürgermeisteramt regelmäßig hauptberuflich ausgeübt wird, von bisher 5.000 auf 2.500 Einwohner gesenkt." Künftig ist in Gemeinden ab 2.500 Einwohnern angesichts der gestiegenen Komplexität und Aufgabenfülle das Ehrenamt nicht mehr die Regel, sondern die Ausnahme. "Wir haben außerdem die Entschädigung für Bezirkstagspräsidentinnen und -präsidenten angepasst, da diese eine immer größere Verantwortung tragen." Mit den vielfältigen Aufgabenbereichen der Bezirke seien Haushalte in Milliardenhöhe sowie Personalkörper mit mehreren tausend Mitarbeitern verbunden. "Mit der zunehmenden Bedeutung der Bezirke muss daher auch eine angemessene Entschädigung für dieses Ehrenamt einhergehen", so der Minister.
Kommunale Gremien können künftig nicht nur hybrid – also in Präsenz und als Videoschalte – tagen und einen Livestream ihrer Sitzungen im Internet anbieten, sondern auch eine Mediathek einrichten, sofern die Mitglieder mit der Aufzeichnung einverstanden sind. "Mit dieser neuen bürgerfreundlichen Regelung können interessierte Bürger die Sitzungen kommunaler Gremien trotz kollidierender beruflicher und familiärer Pflichten eine begrenzte Zeit auch noch im Nachhinein ansehen", so Herrmann. Zudem werden die Kommunalgesetze künftig möglichst geschlechtsneutral formuliert, wie z.B. Mitglied des Gemeinderats. Stehen keine neutralen Begriffe zur Verfügung, wird die weibliche und die männliche Form verwendet, also z.B. Landrätinnen und Landräte. Gendersternchen oder –doppelpunkte wird es in bayerischen Gesetzen auch weiterhin nicht geben.
Für Herrmann angesichts der aktuellen Krisen besonders wichtig: "Bei der Sicherung der Energieversorgung können Gemeinden künftig noch stärker mitwirken. Hierzu haben wir die Versorgung mit Strom, Wärme und Gas durch gemeindliche Unternehmen neu geregelt." Sie können dann über den örtlichen Bedarf hinaus Energie erzeugen und auch außerhalb des Gemeindegebiets Versorgungsaufgaben übernehmen. "Damit stellen wir die Energieerzeugung auf eine breitere Grundlage, gewährleisten mehr Versorgungssicherheit und machen uns weniger abhängig von Energieimporten," so der Kommunalminister. Ebenso könnten kommunale Unternehmen auch Tätigkeiten übernehmen, die mit der Energieversorgung üblicherweise verbunden seien, wie Installations- oder Wartungsarbeiten an Photovoltaikanlagen oder die Errichtung und den Betrieb von Ladesäulen.
Nur geringfügige Änderungen seien im Bereich des Kommunalwahlrechts erfolgt. "Die bestehenden Regelungen haben sich bewährt. Dies hat die Evaluierung der letzten Kommunalwahlen gezeigt. Wir haben lediglich kleinere Regelungslücken geschlossen und das Wahlrecht an die Vorschriften der staatlichen Wahlen, wie beispielsweise gesetzliche Fristen, angepasst", so Herrmann.
Die Novelle setzt auch eine Vorgabe aus dem EU-Recht zum Schutz von hinweisgebenden Personen um. "Ab August sind Kommunen mit mehr als 10.000 Einwohnern oder mehr als 50 Beschäftigten nach den EU-Regeln verpflichtet, eine interne Meldestelle einzurichten, bei der Beschäftige Verstöße gegen EU-Recht und weitere Rechtsvorschriften melden können." Um betroffene Kommunen zu entlasten, können sie diese Aufgabe auch auf interne staatliche Meldestellen übertragen.