Herrmann begrüßt Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Ausschluss der Partei "Die Heimat" aus der staatlichen Finanzierung
München, 23.01.2024Bayerns Innenminister Joachim Herrmann begrüßt Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Ausschluss der Partei "Die Heimat" aus der staatlichen Finanzierung: "Wichtiges Signal im Kampf gegen Extremisten"
+++ "Die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die Partei "Die Heimat", vormals NPD, für die Dauer von sechs Jahren von der staatlichen Parteienfinanzierung auszuschließen, ist ein wichtiges Signal im Kampf gegen Extremisten." Mit diesen Worten begrüßte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann die höchstrichterliche Entscheidung. "Es ist völlig widersinnig, Parteien, die unsere Verfassung ablehnen und unsere Demokratie mit Füßen treten, hierfür auch noch mit staatlichen Geldern zu unterstützen." Das Gericht habe mit seiner einstimmigen Entscheidung ganz klar die wehrhafte Demokratie gestärkt und deutlich aufgezeigt: "Es gibt auch unterhalb der Schwelle des Parteiverbots Mittel und Wege sich gegen die Verfassungsfeinde zu stellen. Und diese Möglichkeiten werden wir selbstverständlich ausschöpfen, um sämtliche extremistischen Bestrebungen zu bekämpfen", bekräftigte Herrmann.
Die Entscheidung gibt laut Herrmann wichtige Hinweise darauf, unter welchen Voraussetzungen die Instrumente der wehrhaften Demokratie auch gegen andere verfassungsfeindliche Parteien eingesetzt werden können. Sie zeigt aber auch, dass die Hürden für einen Ausschluss aus der staatlichen Finanzierung fast genauso hoch sind wie bei einem Parteiverbot. "Wir werden daher die Entscheidung nun gemeinsam mit dem Bund und den anderen Ländern genau analysieren und auswerten."
Darüber hinaus ist nach den Worten des Innenministers erfreulich, dass künftig auch keine Spendengelder und Mitgliedsbeiträge an diese Partei von der Steuer abgesetzt werden können. "Mit dem Wegfall der steuerlichen Begünstigung fallen finanzielle Anreize weg, so dass auch diese Quellen ausgetrocknet werden."
Das Bundesverfassungsgericht hatte im voran gegangenen Parteiverbotsverfahren gegen die Partei "Die Heimat" in seinem Urteil vom Januar 2017 festgestellt, dass die Partei zwar verfassungsfeindlich, jedoch nicht zu verbieten ist, da ihr das Potential fehle, ihre verfassungsfeindlichen Ziele auch zu verwirklichen. Mit der Änderung des Grundgesetzes in Artikel 21 und dem Antrag, die NPD von der staatlichen Parteifinanzierung auszuschließen, haben Bundesrat, Bundestag und Bundesregierung einen Hinweis des Bundesverfassungsgerichts aufgegriffen, derartige Parteien "unterhalb der Schwelle des Parteiverbots" zu sanktionieren.
Die Verfassungsfeindlichkeit der NPD-Nachfolgepartei besteht nach dem heutigen Urteil der Richter fort. Die Heimat ist eine Partei, die nach ihren Zielen und dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgerichtet ist, die freiheitlich demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen.