Herrmann begrüßt bundesweite Sammel-Abschiebung nach Afghanistan

München, 30.08.2024

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann begrüßt bundesweite Sammel-Abschiebung nach Afghanistan: Drei afghanische Straftäter aus Bayern - Rasch weitere Rückführungen erforderlich

+++ Bayerns Innenminister Joachim Herrmann hat die erste bundesweite Sammel-Abschiebung nach Afghanistan seit Juli 2021 begrüßt: "Es wurde auch höchste Zeit, dass die Bundesregierung endlich in die Gänge kommt. Ich hatte den Bund schon mehrfach dazu aufgefordert, die erforderlichen Voraussetzungen für Abschiebungen nach Afghanistan zu schaffen. Und siehe da: Entgegen den ursprünglichen Bedenken insbesondere der Grünen geht es doch!" Laut dem Innenminister befinden sich unter den Abgeschobenen drei Straftäter im Alter von 27, 29 und 30 Jahren aus Bayern. Zwei davon waren wegen Sexualstraftaten, der dritte wegen einer Straftat nach dem Betäubungsmittelgesetz zu Freiheitsstrafen verurteilt worden. +++

Herrmann bezeichnete die Maßnahme als einen ersten wichtigen Schritt und dankte allen beteiligten Bundes- und Landesbehörden für die gute und erfolgreiche Zusammenarbeit. Gleichzeitig mahnte der bayerische Innenminister:  "Ich hoffe, dass es sich hierbei nicht um ein reines Strohfeuer der Bundesregierung handelt. Es müssen nun zügig weitere Rückführungen sowohl nach Afghanistan als auch nach Syrien folgen. "Allein die eigens beim bayerischen Landesamt für Asyl und Rückführungen eingerichtete "Taskforce für Straftäter" beschäftigt sich derzeit mit 174 afghanischen und 203 syrischen Staatsangehörigen, die schwere Straftäter sind und rasch außer Landes gebracht werden müssen", so Herrmann. "Der Schutz der bayerischen Bevölkerung hat hier klaren Vorrang und oberste Priorität! Wir müssen alle Hebel des Rechtsstaats in Bewegung setzen, um ausländische Straftäter, die sich schwerer Straftaten schuldig gemacht haben, und Gefährder außer Landes zu bringen – auch wenn diese aus Afghanistan oder Syrien kommen."

Ein wichtiger Ansatzpunkt für den bayerischen Innenminister ist auch ein Umdenken beim subsidiären Schutz von Syrern: "Vor gut einem Monat hat das Oberverwaltungsgericht Münster ein richtungsweisendes Urteil gefällt, wonach für Zivilpersonen in Syrien keine ernsthafte individuelle Bedrohung ihres Lebens oder ihrer körperlichen Unversehrtheit im Rahmen eines Bürgerkriegs mehr besteht." Herrmann argumentiert: "Nachdem selbst die Bundesaußenministerin davon spricht, dass das anderslautende Lagebild des Auswärtigen Amts für die Behörden nur Empfehlungscharakter hat, gibt es für die Bundesregierung keinen vernünftigen Grund mehr, jedem aus Syrien automatisch Schutz zu gewähren. Daher fordere ich, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge neu ankommenden Syrern keinen subsidiären Schutz mehr gewährt sowie in einem ersten Schritt den subsidiären Schutz bei all den Syrern hier im Land infrage stellt, die schwere Straftaten begangen haben oder als Gefährder gelten."